Zur Abklärung der Fahreignung führen wir in der Praxis Reinacherhof alle gesetzlich vorgeschriebenen verkehrsmedizinische Untersuchungen für MFK der Stufen 1, 2 und 3 durch.
Seniorinnen und Senioren ab dem 75. Lebensjahr sind alle 2 Jahre zu einer verkehrsmedizinischen Untersuchung verpflichtet. Für professionelle Fahrerinnen und Fahrer (Lastwagen, Taxi, Bus), Fahrlehrer/innen und Verkehrsexperten/-innen gilt die folgende Regelung: bis zum 50. Lebensjahr alle 5 Jahre eine verkehrsmedizinische Untersuchung, vom 50. bis 70. Lebensjahr alle 3 Jahre.
MFK Stufe 1 und 2 wird von allen unseren Hausärztinnen und Hausärzten durchgeführt, Stufe 3 ausschliesslich von Dr. med. Claude Schwarz.
Diese Untersuchungen müssen direkt bezahlt und können nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden. Die Kosten betragen bei Stufe 1 CHF 130.–, bei Stufe 2 CHF 150.– und bei Stufe 3 je nach Aufwand (Depotanzahlung von CHF 300.–).
Termine nach telefonischer Vereinbarung oder Online-Buchung.